MPU-Vorbereitungskurs PUNKTE (Flensburg)

Wir decken dies in Rosenheim, Traunstein und Wasserburg ab

 

Seit dem 01.05.2014 wurde das alte Punktesystem (bis zu  18 Punkte) auf das neue Fahreignungssystem umgestellt auf 8 Punkte

 

Wann gibt es Punkte?

 

Geschwindigkeitsüberschreitung: (Stand 2018)


Delikt: Strafe: Fahrverbot Punkte  
Innerorts: (Stand 2018)        
21 – 25 Km/h 80,-€  / 1 Punkt  
26  - 30 Km/h  100,-€ 1 Mo 1 Punkt  
51 – 60 Km/h 280,-€  2 Mo 2 Punkte  
         

Außerorts:

       
26 – 30 Km/h 80.-€ 1 Mo 1 Punkt  
61 – 70 Km/h 440.-€ 1-3 Mo 2 Punkte  
         
0,5 Promille 500.-€ 1 Mo 2 Punkte  
Rote Ampel 1 Sek. 200.-€

2 Mo

1 Punkt

 
Überholen mit gefährdung 250.-€ 1 Mo 2 Punkte  
Handy am Steuer 60.-€

/

1 Punkt

 
Ohne Winterreifen 60.-€

/

1 Punkt

 
Ladung nicht sicher 80.-€

/

1 Punkt

 
Drogen am Steuer ab ab 500.-€

1 Mo

2 Punkte + MPU

 

 

 

Um was geht es bei der MPU?

  1. Fragebögen
  2. Leistungsdiagnostik (Reaktionstest)
  3. Psychologische Begutachtung (Psychologisches Gespräch)
    (Dauer: 40 – 60 Minuten)
  4. Ärztliche Begutachtung /Blutdruck messen

Häufig gemachte Aussagen beim Psychologen: (negativ)                                  

  • Bin Berufskraftfahrer, (LKW, Bus, Taxi, Kurier)
  • Fahre wichtige Medikamente
  • Bin ein sehr guter Autofahrer, kann Tempo gut einschätzen
  • Usw.

Punktefahrer werden beim Psychologischem Gespräch doppelt so hart beurteilt als Alkoholfahrer! Denn Punkte in Kauf zu nehmen wird von Gutachtern mit Vorsatz betrachtet! Ohne einen MPU Vorbereitungskurs ist die MPU kaum zu schaffen.

Punkte Fahrer:

 

Aufgrund der Tatsache dass Sie Ihre Punkte nicht innerhalb einer Woche angesammelt haben gehen die MPU-Gutachter davon aus, dass ein dickes Punktekonto mit Sicherheit ein dauerhaft vorschriftswidriges Verhalten bedeutet. Denn so häufig kann man bestimmt nicht Pech haben, und auch eine ganze Pechsträhne hält nur selten an. Das Gutachtervorurteil wird nun zusätzlich auch dadurch begründet, dass in der Regel niemand 8 Punkte über Nacht sammelt, zumal jeder durch die Führerscheinbehörde vorgewarnt worden ist. Es spricht aus der Sicht des Gutachters für Unbelehrbarkeit, oder auch für fehlende Verhaltenskontrolle, wenn beides ohne Wirkung blieb – diese Aspekte müssen von Betroffenen ebenfalls berücksichtigt werden. Es stimmt also mit dem Charakter etwas nicht, denn eine lange Zeit anhaltende Auffälligkeit kann nicht mehr mit bloßer Flüchtigkeit erklärt werden. Es steckt mit Sicherheit mehr dahinter – denkt der Gutachter. Ganz unrecht hat er mit seiner Vermutung meistens nicht, denn die Punkte-Sammler ohne Alkoholfahrt sind durch die drei- bis vierstufige Regelung besser vorgewarnt als Promille-Fahrer, denen ja die Fahrerlaubnis schon nach der ersten Alkoholfahrt entzogen wird. Es wäre jedoch verfehlt zu glauben, die Gutachter würden Milde walten lassen und ihr oben dargestelltes Vorurteil schon deshalb aufgeben, weil die Regelsätze des neuen Bußgeldkatalogs nicht nach wissenschaftlichen, sondern rein verkehrspolitisch Gesichtspunkten willkürlich bestimmt wurden. Denn auch wenn sich die Zahl der Punkte-Sammler verdoppelt, werden sie nach wie vor nur eine Minderheit der Kraftfahrer darstellen. Der Anteil der wegen hohen Punktestandes Begutachteten betrug 2017 rund 12 % aller Untersuchten – daraus ergibt sich für die Gutachter die Schlussfogerung, dass die sog. >Tatauffällige ohne Alkohol< eine Minderheit von Unbelehrbarkeit und Uneinsichtigen darstellt. Das Schema Vorurteil wird auch bei dieser Gruppe von Kraftfahrern entscheidend sein. Für Betroffene ergibt sich jedoch der Konflikt daraus, dass er die subjektive Erfahrung macht, dass die meisten Kraftfahrer sich genau so verhielten wie er, nur er habe eben >Pech< gehabt.

Wenn Sie mit dieser Haltung zur Untersuchung (MPU) gehen, haben Sie verloren, denn aus der Sicht der Gutachter gibt es für wiederholte Verkehrsverstöße in nüchternem Zustand mannigfache, in der Person des Betroffenen liegende verhaltensbedingte Ursachen.

 

Ein MPU Vorbereitungskurs wird empfohlen!