EU – FÜHRERSCHEIN ist kein Freifahrtschein

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH Urteil C-476/01 vom 29.04.2004), wonach alle EU-Führerscheine in Deutschland anerkannt werden müssen, glauben viele Autofahrer, denen beispielsweise die Fahrerlaubnis entzogen oder eine MPU angeordnet wurde, durch den Erwerb des Führerscheins in einem EU-Nachbarland die MPU umgehen zu können.

 

Aber aufgepasst!

 

Einen Führerschein darf die Behörde nur dann ausstellen, wenn der Erwerber mindestens 185 Tage seinen Hauptwohnsitz im betreffenden Land gemeldet hatte, keine Sperrfrist besteht oder der Erwerb nicht durch falsche Angaben erschlichen wurde.  (Die Behörden befragen Arbeitgeber, Nachbarn ob Sie 185 Tage nicht in Deutschland waren!)


Erfährt die Führerscheinbehörde jedoch von dem EU-Führerschein, obwohl beispielsweise in Deutschland mit über 1,6 Promille  oder wiederholt mit Alkohol aufgefallen und deshalb eine MPU angeordnet war, wird der EU-Führerscheininhaber erhebliche Probleme bekommen, denn Er darf in der ganzen EU fahren, aber in Deutschland nicht!

 

Nach dem Urteil des EuGH gilt nämlich weiterhin nationales Recht, wonach die Führerscheinbehörde eine MPU fordern kann, wenn Sie Zweifel an der Geeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges hat. Kommt die betroffene Person der Aufforderung der Behörde, an einer MPU teil zu nehmen nicht nach oder besteht die MPU nicht, kann Ihnen die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen (zumindest für Deutschland) aberkannt werden.

 

Auto fahren ist damit in Deutschland vorbei!

 

Erwirbt jemand unter falschen Angaben einen EU-Führerschein unrechtmäßig, wird die Fahrerlaubnis wieder entzogen!

 

Neben einer möglichen Strafe im Ausland kommt jetzt unter Umständen auch noch Fahren ohne Fahrerlaubnis hinzu, was ein Straftatbestand ist, der mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder einer erheblich hohen Geldstrafe bestraft wird!

 

(Mit diesem neuen dazu kommenden Straftatbestand, wird eine MPU immer noch schwieriger)!

Probefahrt / Testfahrt (MPU) wurde angeordnet

 

Testfahrt/ Probefahrt: Ein nicht standardisierter Test, also ein Testen des fahrerischen Könnens bei freier Beobachtung durch den Gutachter. Für den Psychologen geht es also bei der Testfahrt um Verhaltensbeobachtung unter natürlichen Bedingungen. Es gibt Gutachter, die auf ihren vertrauten Straßen eine Fahrprobe von nur einigen Runden durchführen lassen. Sie meinen, auch ein kurzes herumfahren (im Fahrschulwagen) reiche schon aus, den Betroffenen richtig beurteilen zu können. Ander Gutachter sind der Ansicht, es komme nur ein als Test konstruierter und somit  standardisierter Test in Betracht, bei dem jeder Untersuchte unter weitgehend identische Bedingungen zu beobachten ist. Diese Testfahrt findet in einem Fahrschulwagen, auch in Begleitung eines Fahrlehrers statt: Der Untersuchte hat ja in  aller Regel keinen Führerschein mehr. Die Fahrt im Fahrschulwagen ist ohne das vorgeschriebene Schild >Fahrschule<, und zwar deshalb, weil andernfalls die anderen Autofahrer im Verkehr zu große Rücksicht auf den Untersuchten nehmen könnten. Das würde das Ergebnis verfälschen. Im Fahrschulwagen sitzt außer dem Fahrlehrer auch ein Psychologe, in der Regel der Gutachter selbst. Selten leitet ein anderer Psychologe den Test. Dieser Testleiter gibt dem Untersuchten während der Fahrt rechtzeitig im Voraus die Anweisung, wie er zu fahren hat. Falls der Fahrlehrer während der Testfahrt >eingreift<, vor allem vor Ampeln bei der Gelbphase oder bei gefährlichen bzw. gefährlich erscheinenden Begegnungen mit anderen Fahrzeugen, so ist es wichtig, dass Sie ruhig bleiben. War der Fahreingriff berechtigt, so kann ein >Danke schön< nützlich sein, schließlich hat der Fahrlehrer wirklich Schlimmeres verhütet. War sein Eingriff voreilig, was auch vorkommen kann, und hätten Sie die Situation ohnehin gemeistert, so sollten Sie ruhig, aber mit Bestimmtheit sagen und darauf bestehen, dass Ihnen deshalb kein Fehler angerechnet wird!

 

Tipp: Gleichgültig ob Sie eine kurze oder eine lange Fahrprobe zu machen haben: In beiden Fällen kommt es nur darauf an, dass Sie die Vorschriften beachten und sich den gegebenen Verkehrsverhältnissen anpassen