MPU-Vorbereitungskurs Straftaten

Wir decken dies in Rosenheim, Traunstein und Wasserburg ab

 

Was ist eine Straftat?

 

Eine Straftat ist eine Rechtswidrigkeit, bis 1,1 Promille eine Ordnungswidrigkeit ab 1,1 Promille ist es eine Straftat.

Bei dieser Handlung hat er rechtswidrig agiert und eine Tat
begangen, welche mit der Verletzung von Rechtsgütern eingeht.

MPU angeordnet z.B.

  • Schlägerei in Öffentlichkeit
  • Nötigung
  • Fahren (Fahrzeug) o. Fahrerlaubnis
  • Aggression Mensch / Tier
  • Wut- Zornausbrüche
  • Erwerb von Blaulicht um Stau auf Autobahn zu umgehen
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Bedrohung im Straßenverkehr
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Reaktive Aggression
  • Selbstaggression
  • Usw.

Um was geht es bei der MPU?

  • Fragebögen
  • Leistungsdiagnostik (Reaktionstest)
  • Psychologische Begutachtung (Psychologisches Gespräch)
    (Dauer ca. 40 – 60 Minuten)
  • Ärztliche Begutachtung (Blutdruckmessen)

 

Eine Straftat wird beim Psychologischem Gespräch doppelt so hart

beurteilt wie eine Alkoholfahrt. 

Deshalb ist eine MPU Vorbereitung doppelt so wichtig!

 

 

Häufig gemachte Aussagen beim Psychologen: (negativ Beispiel)

  • War unter Zeitdruck / Zeitmanagement
  • Bin im Außendienst, fahre im Jahr 50000 km
  • Bin Berufskraftfahrer, (Taxi, Bus, PKW, LKW)
  • Der andere hat mit der Schlägerei angefangen
  • Der andere hat mich Provoziert
  • Darf nicht zu spät kommen, sonst Kündigung
  • Fahre sonst nie zu schnell
  • Hätte mich schon noch bei der Polizei gemeldet
  • Die Ampel war gar nicht rot
  • Fehler in Flensburg, hab so viele Punkte nicht usw.

Verkehrsstraftaten:

 

Ganz ohne Alkohol und Drogen können Sie Ihren Führerschein besonders dann verlieren, wenn Sie im Straßenverkehr durch Ordnungswidrigkeiten oder durch 8 Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) des Kraftfahrtbundesamtes (KBA-Flensburg) gesammelt haben.

 

Eine Straftat ist eine rechtswidrige Handlung, die gerichtlich verfolgt wird und mit einer Geldstrafe oder Gefängnis bestraft werden kann.

 

Eine Ordnungswidrigkeit ist ebenfalls eine rechtswidrige Handlung, die jedoch nur mit einer Geldbuße geahndet wird und – anders als die Straftat – nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird, sondern von der zuständigen Verwaltungsbehörde.

 

Verkehrsstraftaten werden im Verkehrszentralregister und, sofern das Strafmaß 90 Tagessätze überschreiten, zusätzlich im Führungszeugnis verzeichnet, Ordnungswidrigkeiten dagegen nur im Verkehrszentralregister.

 

Verkehrsstraftaten, weswegen Sie Ihren Führerschein verlieren (können), sind unter anderem:

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht): In der Mehrzahl der Fälle von Unfallflucht, die unmittelbar danach noch aufgeklärt werden können, stellt sich Alkohol am Steuer als Grund für die Unfallflucht heraus.

 

Fahren ohne Fahrerlaubnis beim Fahren ohne Fahrerlaubnis werden Sie natürlich Ihren Führerschein, den Sie ja gerade nicht haben, nicht verlieren, aber es wird meist eine isolierte Führerscheinsperre ausgesprochen.

 

Fahrlässige Körperverletzung fahrlässige Körperverletzung führt nicht zwangsläufig zum Führerscheinentzug, das hängt von der Art Ihres Verstoßes ab.

 

Straßenverkehrsgefährdung das kann ein riskanter Überholvorgang oder sonst ein großer Verstoß sein, der zum Unfall oder zu einer konkreten Gefährdung geführt hat.

 

Nötigung das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie von hinten drängeln und aufblenden, aber auch der umgekehrte Fall: sich vor einen anderen Wagen setzen und ihn durch unangemessenes provokatives Bummeln zum langsam fahren zwingen.

 

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr der zuletzt geschildert Fall wird ganz schnell zu einem gefährlichen Eingriff, wenn Sie durch eine unnötige Vollbremsung Ihren Hintermann in eine bedrohliche Lage bringen.

 

Urkundenfälschung Urkundenfälschung begehen Sie zum Beispiel, wenn Sie an Ihrem Kennzeichen herum manipulieren. Was viele LKW-Fahrer nicht wissen: Auch das manipulieren am Fahrtenschreiber ist kein Ordnungswidrigkeit mehr, sondern bereits eine Straftat!

 

Die allgemeinen Eignungszweifel bei der MPU:

 

Die Führerscheinbehörde hat Sie zur MPU geschickt, weil Ihre Vergangenheit Anlass zu einem heftigen Zweifel an Ihrer Fahreignung gegeben hat. Bei der MPU, vor allem im psychologischen Untersuchungsgespräch, geht es darum, diese behördlichen Eignungszweifel auszuräumen. Die Eignungszweifel gründen auf Statistik. Nach allen wissenschaftlichen Untersuchungen nimmt die Wahrscheinlichkeit erneuter Auffälligkeiten mit der Zahl der bereits begangen Verkehrsverstöße zu. Wer das Verhalten eines Menschen voraussagen soll, schaut sich am zweckmäßigsten an, was er bisher gemacht hat. Wahrscheinlich wird er das auch in Zukunft so weiter machen!

Ein MPU-Vorbereitungskurs wird dringend empfohlen!